- ) 57 ( —
abthun, zu Gesetzen war des Volkes Zu-stimmung »öthig. —> Selbst unrer Karldem Großen blieben des Volkes Rechteund Freiheiten aufrecht. ^
Im vierzehnten Jahrhunderte entwickelten sichin Baiern, nach besiegten schweren Hindernisten,die Stände; der Adel, die Geistlichkeit,und die Bürger bildeten die drei gefrei-ten Stände des Landes -— die Landsrande.Sic waren von der Hörigkeit, von allem, was diegesetzliche Freiheit drückt, frei. Der Bauernstandblieb in Hörigkeit, obschon vorzügliche Klaste derStaatsbürger, in Unterthänigkeit.
§. 9.
Man hielt es für unrathlich und unrecht, vonden „Leuten" eine Steuer zu nehmen. Warder Herzog in Noch, so bar er die Standeum Aushülfe, und dann folgte sie durch Bewilligung einer Steuer.
. ") Geschickte der Landstände !n Baiern vom Prof. DoktorRudhart Th. I. S. 4 und folg.
Geschichte der Landstnnde in Vaiern von Rudhart Th. I.S. 39—4S.
(2)