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Zur Kritik der Verfassungsurkunde des Königreichs Baiern
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§. 4.

„Das schönste Denkmal unserer Verfassung, sagteein Hochgeschätzter, P wird sie selbst sich stiften;ihre erhabenste Lobrede ist dereinst die Zeit, undder unzweideutigste Dank wird unserm Könige erstdurch die spätesten Enkel über den Gräbern der Ge-genwart gesprochen. Denn nicht das Wort, dasschwarz im Weißen stehet, sondern die That, dieaus dem Geiste kömmt, ist das wahrhaft schaffende,bildende, erhaltende Prinzip einer Verfassung.Und der Geist, der diese Thaten zeugt, ist immernur der Geist des Volkes, welcher, ist es in Un-würdigkeit befangen, auch das Beste, Herrlichste inVerunstaltung untergehen läßt, aber, wenn es wür-dig und fähig ist des Großen, selbst den kleinstenschwächlichsten Keim durch innere Kräfte befruchtet,daß er aufwächst zu einem Riesenbaum, unter des-sen schützenden Zweigen noch die spätesten Geschlech-ter sich dessen goldne Früchte sammeln."

) Von Fcuerbach in seiner Rede bei der Verknndnngder VerfassungSurkunde am 27. Mai 1818 zu Ansbach,