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Die Halste der Londoner Zeitungsschreiber ist ge-wöhnlich im Anklagezustande von Seiten des General-siscals; und wenn sie verurthcilt werden, so zahlen sieselten unter 2 bis Zgvo Thlr. Strafe. — Man konntesich wundern, daß man diese Strenge der Gesetze so we-nig in ihrer freien Schreibart wiederfindet. Allein siefindet sich allerdings. Viele Dinge berühren sie garnicht, eben weil sie zwischen den Paragraphen des Ge-setzes liegen. So wird man nie finden, daß sie nachtheiligüber die Religion, über die Sittenlehre, oder über denKönig-reden. — Und was das Andere betrifft, so redensie frei, weil die Gesetzgebung es nicht für nöthig erach-tet hat, diese Dinge in die Paragraphen des Gesetzeshineinzubringen. — Sollte die Gesetzgebung es für nö-thig erachten, den Kreis, in dem sich die Zeitungsschrei-ber frei bewegen können, enger zu ziehen, so würde sol-ches geschehen, und es leidet keinen Zweifel, daß manmit Hülfe der Gesetze und der Geschworncn - Gerichte,den Kreis so enge ziehen kann, daß sich die Zeitungeneben so bewegen müßten, als wenn sie Censur hatten. —Das große Thema der Zeitungen von der Oppositionist immer das, daß die Minister das Regierennicht verstehen. Dieses ist es immer gewesen undwird es auch in Zukunft scyn. Allein dieses Thema istgesetzlich und die Minister argern sich hierüber so wenig,als sich bei uns ein Gerichtshof darüber ärgert, wenn
bestimmen jedesmal die höchste Strafe, welche das Gesetz fürden Fall vorgesehen hat. Wird nun gegen diese nicht, durchfreiwillige Stellung in der vorgeschriebenen Zeit die Beru-fung eingelegt, so erwachsen sie zu rechtskräftigen Ur-theilcn.
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