ßen Unterschied in Hinsicht der Höhe der Sätze und derStrenge der Formen. Allein sobald das Gesetz bestimmt,daß mit einer gewissen Steuer eine gewisse Summe sollgehoben werden, so ist das Andere gar nicht mehr will-kührlich. Der Gesetzgeber hat die lastigen Formen nichtdeswegen gegeben, um die Bürger durch die Unterbeam-tcn plagen zu lassen, sondern er hat sie gegeben, umden Empfang zu sichern.
Noch auffallender wird dieses, wenn man nach demfreien England kommt. Die Abgaben sind hier nichtallein noch höher, sondern auch die Formalitaten derKontrolle noch strenger. Denn das Eine bedingt immerdas Andere. Ein Pfund Kaffee, von welchem bei unSetwa 2 oder Z Pfennige abgegeben werden, muß dort35 Ggr. an Zoll entrichten.
Die Verbrauchsteuer betragt bei uns 1 Ggr. aufsPfund Kaffe, in England, unter dem Namen der Accise,9 Ggr., wenn derselbe aus brittischcn Kolonien in Ame-rika kommt, führt ihn aber die ostindische Kompagnieein, 42 Ggr., und kommt er anders woher, z. B. vonMekka, 16 Ggr.
Der Thcc, den die vstindische Kompagnie einführt,bezahlt, wenn das Pfund nur 20 Ggr. kostet, an Accise23 Ggr. Alle feineren Sorten, von denen das Pfundmehr als 20 Ggr. gilt, bezahlen 3 Thlr. Accise.
Bei so hohen Sätzen ist eine scharfe Kontrolle natür-lich nicht zu entbehren. Bei jeder Auction der ostindi-schcn Kompagnie ist ein Accisebeamtcr gegenwärtig, wel-cher die Quanta, den Käufer und den Preis aufschreibt.Die Abgabe muß der Ansteigercr innerhalb drei Tagenbezahlen. Thut er dieses nicht, so ist der Verkauf nich-tig und er muß den sechsfachen Betrag der Abgabe alsStrafe entrichten. — Wenn mehr als 6 Pfund Thce,