Druckschrift 
Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen
 

„Je mehr aber die Erfüllung des 13. Artikels einemjeden Staate zur inncrn Verhandlung hingegeben wird,desto angemessener scheint es dem ganzen Verhältniß desBundes, welcher zu gegenseitiger innerer und äußererErhaltung der Ordnung gegründet ist, daß jeder einzelneStaat von den Fortschritten, welche er in dem Berfas-sungswcrke macht, nach Verlauf eines Zeitraumes denBund in Kenntniß setze. Ist auch das Werk selbst bisdahin noch nicht vollendet, so wird es doch zur eignenGenugthuung jeder deutschen Regierung gereichen, daßsie für die andern, welche mit ihrer Aufgabe bereits zuStande gekommen, und in der allgemeinen Erfüllung des13. Artikels die wahrhafte Garantie des besonderen Recht-zustandes erkennen, die Bundesversammlung von denStatt gefundenen Hindernissen unterrichte.

„In dieser Absicht wird die preußische Negierung essich angelegen scyn lassen, nach Verlauf eines Jahres vondem Fortgänge und der Lage ihrer ständischen Einrich-tung den Bund in Kenntniß zu setzen. — Es wäre sehrzu wünschen, daß auch alle übrigen Staaten welche nochkeine Stande haben, sich zu derselben Anzeige, in glei-cher Frist vereinigten. —

„Und diesen Wunsch ist die preußische Gesandtschaftangewiesen:

Hierdurch dringend zu erkennen zu geben.

„Eine Bcrathung über die Art der Erfüllung selbstdes 13. Artikels wird aus den früher bemerkten Gründenals unzeitig erkannt werden." —

In dieser Erklärung war die Lage der Dinge einfachund klar ausgesprochen, und vereinigte daher auch schnelldie Meinung der Verständigen.

12