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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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Die Reform der Grundsteuer, die unter den ver-schiedenen Steuern die größten Schwierigkeiten bietet,hat der König noch verschoben.

In der Einleitung Zu dem Gesetze vom 30. Mai1320 sagt der König hierüber Folgendes:

Um die Reform der Steuergesetzgebung zu voll-enden, welche Wir in der Verordnung vom 27. Octo-ber 1810 Unfern getreuen Untcrthanen zugesagt, wür-den Wir vor allem eine Revision der Grundsteuer inUnfern sammtlichen Provinzen nüthig gefunden haben,wenn Wir nicht in Betracht der Schwierigkeiten, diedamit unzertrennlich verbunden sind, rathsam gefundenhatten, diesen, die Provinziell-Interessen mehr berühren-den Gegenstand der Berathung mit den Standen vor-zubehalten."

Diese Entschließung des Königs, mit der Revisionder Grundsteuer so lange zu warten, bis die Standeins Leben getreten, war ungemein wünschenswert!).

Bei der Revision der Grundsteuer kommt es offen-bar gar nicht darauf an, ob diese ein Jahr früher oderspater erfolgt. Die Hauptsache hiebei ist nur die: daßsie im Geiste der neueren Gesetzgebung erfolge, undnach den Bestimmungen der Verordnung vom 27. Octo-ber 1810, welche bei der Entwickelung des neuenSteuersystems zur Grundlage gedient hat.

Uebcr die Grundsteuer herrschen ganz entgegenge-setzte Meinungen, und welche von diesen die richtige scy,läßt sich nur ausmachen, wenn sie sich einander be-kämpfen und in Hinsicht ihrer rcspektivcn Starke gegeneinander abwiegen können.

Nach der Meinung der einen, ist die Grundsteuereine Rente, die der Staat auf dem Gute hat, eineArt Canon, den der Besitzer des Gutes zu entrichten