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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
112
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die nöthigen Kenntnisse besitze, 17 Jahr alt und von ta-delloser Aufführung sey.

Eben so machte der König die Beförderung zumOfficier von einer Prüfung und von persönlichen Eigen-schaften abhangig. Im Frieden sollen Kenntnisse undBildung, im Kriege ausgezeichnete Tapferkeit und Ueber-blick bei Besetzung der Ofsicierstellen entscheiden. Lehn-,Ministerial- oder Briefadel werden nicht mehr unter dieErfordernisse zu einem Ossicier gezahlt.

Aull) wählten von nun an die Ofsiciere eines Regi-ments die Portcpcefähndriche und Unterlicutcnants, undunter denen, welche sie vorschlugen, ernannte der König.Das Vorrücken der Untcrlieutenants in die Stellen derOberlieutenants und Hauptleute geschieht dann nach demDienstalter.

Unterm 10. Marz 1809 bestimmte der König, daßblos Talente und ausgezeichnete Dienste, bei der Beför-derung zu Staabsofsicieren, sollten berücksichtigt wer-den, und ohne Hinsicht aus das längere oder kürzereDienstalter.

Durch diese Einrichtungen war den Talenten eineneue Laufbahn eröffnet, und da sie nun ungehindertüberall auf den Gipfel der Verhaltnisse gelangen konn-ten ; so war nicht allein ein großer Wetteifer unter ihnenentstanden, sondern auch ein ganz anderer Geist undeine ganz andere Kraft im Heere, eben weil sich nunan allen Hauptpunkten solche befanden, die durch eineungewöhnliche Kraft waren empor getragen worden, undnicht blos durch die Geburt und eine lange Dienstzeit.

Unterm 8. September 1809 bestimmte der König,daß die Armee in Zukunft aus lauter Inländern beste-hen, und daß daher alle Werbung im Auslande aufhö-ren solle.