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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
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Gesetzgebung des Reichs vornahm; in diesem wollenwir diejenigen des Königs in der Kriegseinrichtung dar-stellen.

Die Schlacht von Jena, die Capitulation von Prenz-lau, und der Fall der Festungen ohne Kanonenschuß hat-ten einen tiefen Blick in die UnVollkommenheiten der da-maligen Kricgscinrichtungen thun lassen. Denn, wiegroß auch die Ucberlegcnhcit der feindlichen Streitkräfteseyn mochte, so durften sich diese Dinge doch nicht er-eignen. Hierüber war nur eine Stimme im Volke. Eswar doch immer noch das Erbe von Friedrich dem Gro-ßen, und erst eine Zeit von zwanzig Jahren, seit deralte König war schlafen gegangen.

Alle Formen, welche so scharf angezogen sind, wie diein den Einrichtungen Friedrichs des Großen, und welchezugleich auf einem so fest gezogenen Unterschied der Standeberuhen, haben immer das Eigene, daß sie sehr schnellveralten, wie dieses überall die Geschichte zeigt. DasLeben entflieht aus ihnen, weil sich in ihnen kein neuesLeben entwickeln kann.

Indien, dieses reiche Land alter Geschichten, in demdie Gesellschaft so scharf in Stande gesondert ist, wiesonst nirgends auf der Erdkugel, hat immer fremdenEroberern gedient.

Alle neueren Verordnungen des Königs gehen nunvon dem Gesichtspunkte aus, daß dieses strenge Son-dern in Stande aufhören müsse, als etwas auf den ge-genwärtigen Stand der Eultur und die gegenwärtigeEinrichtung der Gesellschaft in Europa gar nicht mehrPassendes.

Unterm 6. August 1808 bestimmte der König, daßjeder junge Mann, er sey Untcrofsicicr oder Gemeiner,zum Portepcefähndrich könne befördert werden, wenn er