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Hicdurch ist nun schon eine große Masse Grundeigen-thum, das bis jetzt in tobten Händen war, in den Ver-kehr gekommen.
Wie groß nun die Masse Grundcigenthum ist, diedurch das Gesetz vom 14. Sept. 1811 in die Hände freierund unabhängiger Baucrnfamilicn kommt, dieses laßt sichnicht genau bestimmen, da hierüber noch keine Statistikvorhanden. Ganz genau wird sich indcß erst die Wir-kung des Gesetzes übersehen lassen, wenn die Auseinan-dersetzungen vollendet sind, und in jeder Provinz ein sta-tistisches Tablcau über sie aufgestellt wird. Die großeThätigkeit, womit die Minister des Innern diese Aus-einandersetzungen betrieben, laßt hoffen, daß sie bis zumJahre 1824 werden vollendet scyn.
In Pommern rechnete man, daß von den 460 Qua-dratmcilcn des Landes, von denen etwa 200 Ackerlandwaren, im Jahre 1801 nur 6 Quadratmeilen denBauern zu eigen war. Alles übrige gehörte demAdel, dem Konige und etwas den Städten.
Zu den 1800 adeligen Gütern der Provinz Pom-mern gehörte eine Fläche an Ländcrcien, Wiesen, Waldund Weide von 260 Quadratmeilcn. Von diesen gehörtenetwa 160 zu den Edel- und etwa 100 zu den Bauern-höfen, auf denen das Gesinde dieser Edelhofs wohnte.
Diese 100 Quadratmeilen Bauerngut sind also indieser Provinz der Gegenstand des Gesetzes vom 14. Sept.1811. Da nach diesem Gesetze in einigen Fällen die Hälfteund in andern ein Drittel der untergehabten Ländcrcienund Grundstücke dem Edelhofe zurückgegeben werden, sokann man annehmen, daß in dieser Provinz etwa 60 oder70 Quadratmeilen, als ächtcs Eigenthum in die Händeder Bauern kommen, und diese bilden nun die eigentlichePslanzschule für den Stamm der freien Ackerbauern, von