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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
Seite
97
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ist die erste Frage die man thut: Welches ist dieStatistik des Ackerbodens und welches dieder Familien, die innerhalb dieses Gesetzesliegen?

So lehrreich es seyn würde, eine vollständige Sta-tistik über die adeligen und über die bauerlichen Familienzu besitzen, die von diesem Gesetze berührt werden, so istdoch, so viel uns bekannt, noch keine darüber aufgestelltworden, und was man hierüber geben kann, sind dahernur Bruchstücke.

In der Churmark waren im Jahre 1801 1262 adeligeGüter, deren Werth zu 32 Millionen Thaler angegebenwurde, von denen ein Theil, etwa 1Z Million an Werth,sich im Besitz nicht adeliger Eigenthümcr befand.

Um dieselbe Zeit waren in der Ncumark SiZ adeligeGüter, auf etwa 14 Mill. Thlr. geschätzt, und 62 von die-sen in bürgerlichen Händen, mit einem Wcrthe von 1ZMill.; in Pommern 1303 adelige Güter, von etwa 26Millionen an Werth, und 83 Güter, zu etwas über eineMillion angegeben, in bürgerlichen Händen; in Ost-preußen 2136 adelige Güter, mit einem Werth von 23Mill.; 220, mit einem Werthe von etwa 2 Mill., inbürgerlichen Händen.

In dem Theile von Schlesien, der unter den Regie-rungen Breslau und Glogau stand, wurde der Werth deradeligen Güter auf 68 Mill. angegeben und der Werthderer, die in bürgerlichen Händen waren, auf nahe an fünfMillionen.

Zu diesen großen Gütern, die in jeder Provinz sind,gehören nun noch die königlichen Acmtcr, adelige Gü-ter, die dem regierenden Hause gehören und derenVerwaltung von den Domänenkammern aus besorgtwird. Diese verpachten solche Güter an große Pachter,