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Friedrich Wilhelm der Dritte
Entstehung
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84
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ordnet. Der König bestimmte nun, daß zu dieser Kom-mission, außer dem Chef und den Mitgliedern, die vonihm ernannt wurden, von jeder Provinz noch zwei Mit-glieder aus den Rittergutsbesitzern und zwei aus denStädten und Landbewohnern sollten gewählt werden. Au-ßerdem sollten noch die Hauptstädte Berlin, Königsbergund Breslau Ein Mitglied wählen. Ucbcr die Art derWahl werde der StaatSkanzlcr das Nöthige bekanntmachen.

Im Z. 14. dieses Edikts sagt der König: „UnsereAbsicht geht auch noch immer dahin, wie Wir in demerwähnten Edikte vom 27. Octobcr v. I. zugesagt haben,der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentationzu geben. Da die dazu nöthigen Vorbereitungen in-dessen noch Zeit erfordern, und Wir wünschen, Unsfrüher und in der gegenwärtigen Epoche, wo wechselses-tigcs Vertrauen und patriotisches Zusammenwirken in?höchsten Grade nothwcndig sind, mit achtbaren Männernaus allen Ständen Unserer Provinzen zu umgeben, die dasVertrauen ihrer Mitbürger besitzen, und das Unsrige ver-dienen, so wollen Wir, daß diejenigen Mitglieder, welchejene General-Cvmmission ausmachen werden, auch vor-erst die National-Repräsentation constituiren und hiezuvon den Wählenden mit bevollmächtiget werden sollen."

Diese, zugleich eine Art Repräsentation bildende,General - Commissi»» kam auch wirklich zusammen. Alleinda gleich darauf der Krieg von 1812 ausbrach, der dieganze Aufmerksamkeit der Regierung für die äußern Ver-haltnisse in Anspruch nahm, so konnte sie sich mit derEntwickclung der innen? Verhältnisse nicht in dein Gradebeschäftigen, der nothwcndig ist, wenn man eine National-Repräscntation einführen will, welche jedesmal die

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