sitzcr sie machten, die nicht das Volk, sondern nurder kleinste Thcil desselben sind, insbesondere aber,weil niemals die Rede davon scyn konnte, diesenEinzelnen auf Kosten der Persönlichkeit zahlreicherMituntcrthanen Gewinn zuzuwenden.
Es bedarf, meiner Einsicht nach, keiner neuenGesindeordnungen, sondern nur der Aushebung dervorhandenen. Das, was das allgemeine Landrechtüber das Gcsindewcsen festsetzt, scheint mir durch-aus hinreichend.
In diesen drei Sätzen ist die Freiheit der Un-terthanen, ihr Recht und ihre Treue gegen denKönig gekündet. Alle Bestimmungen, die hiervonausgehen, können nur Gutes wirken.
Das nächste Beförderungsmittel scheint mir4) eine allgemeine Nationalrepräsentation.
Heilig war mir, und bleibe uns, das Rechtund die Gewalt unsers Königs. Aber damit diesesRecht und diese unumschränkte Gewalt das Gutewirken kann, waS in ihr liegt, schien es mir not-wendig, der höchsten Gewalt ein Mittel zu geben,wodurch sie die Wünsche des Volks kennen lernenund ihren Bestimmungen Leben geben kann.
Wenn dem Volke alle Theilnahme an den Ope-rationen des Staates entzogen wird, wenn manihm sogar die Verwaltung seiner Kommunalanae-lcgcnhciten entzieht, kommt es bald dahin, dieRegierung theils gleichgültig, theils in einzelnenFallen in Opposition mit sich zu betrachten. —
Daher ist Widerstreit oder wenigstens Mangelan gutem Willen bei Aufopferung für die Existenzdes Staates.