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Heinrich Heine
Entstehung
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XX. Der Zusammenbruch

Geschwister. Keines von ihnen hat sich während des Streites zugunstendes geschädigten Bruders ausgesprochen. Er hat nie darüber ge-klagt, er erwartete von ihnen kaum etwas Besseres, aber es mag ihndoch gekränkt haben, daß Max und Gustav in dem Kampfe gegen denGeldsack eine sehr vorsichtige neutrale Haltung einnahmen und daßselbst die geliebte Schwester Charlotte schwieg und die verwandt-schaftlichen Beziehungen zu seineu Feinden nicht abbrach. Heinekonnte seines Erfolges, wenn es überhaupt ein solcher war, nichtfroh werden. Die Drohung Karls, daß weder er noch Mathildeeinen Pfennig zu gewärtigen habe, wenn selbst ohne ihr Zutun,ja selbst gegen ihren Willen irgendeine der Familie feindlicheSchrift erscheinen sollte, hing über seinem Haupt und machte ihmviel Sorge. In dieser Angst durchmusterte er seine Papiere undein Blatt der Memoiren nach dem andern wurde ein Opfer seinerSelbstkritik, so daß die Handschrift bei seinem Tode schon um dieHälfte zusammengeschrumpft war.

Über die Krankheit des Dichters ist viel geschrieben worden.Nach Ansicht seiner Ärzte war es eine Rückenmarkerweichung, dienach dem Urteil der heutigen Wissenschaft nur auf luetischer Basisvorkommen kann. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist oderob eine spätere Zeit wieder anders denken wird, kann dahingestelltbleiben. Heine wird in unfern Augen nicht schlechter, wenn ereine derartige Infektion sich zugezogen haben sollte, nicht besser,wenn er frei davon war. Nur Frömmler uud Heuchler könnenin einer geschlechtlichen Erkrankung eine Strafe des gerechten Gotteserblicken, Shakespeares milde Weisheit lautet anders:

Wenn der des Lasters Dickicht heil durchquert,wird jener durch den ersten Fehl entehrt.

Die Freunde Heines bemühen sich vergebens, wenn sie die Ehreund die Moral ihres Dichters dadurch zu retten glauben, daß siean dem Charakter seiner Krankheit herumdeuteln. Neuerdings sindaber, besonders von Or. Siegfried Rahmer sehr begründete wissen-schaftliche Zweifel vorgebracht worden, daß er überhaupt an Tabesgelitten habe. Der Laie muß sich eines eignen Urteils enthalten,