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[Hauptbd] (1904)
Entstehung
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dem Antritt seines oberhirtlichen Amtes zu leisten und eigenhändig zu unter-schreiben hatte. Derselbe lautet wörtlich:

„Ich, Christian David Lenz, gelobe und schwöre zu dem allmächtigen Gottbei) seinem heiligen Vvan»elio, daß ich will und soll meiner AllerdurchlauchtigstenGrvßmächtigsten Großen Frau und Kaiserin Catharina Alexiewna, Selbst-herrscherin aller Reußen, wie auch Ihro Kaiserlichen lVlajeste HochgeliebtestenSohne, dem Herrn Caesarewitz und Groß-Fürsten Paul Petrowitz, dem recht-mäßigen Erben des Trohns aller Reußen ein getreuer, redlicher und gehorsamerDiener und Nnterthan seyn, anch alle zu Ihro Kayserliche -Aasestc Souverainiöc,Macht und Gewalt gehörige, bereits vestgesetzte und künftig veste zu setzendeGerechtsame und Praerogativen nach äußerstem Verstände, Kräften und Ver-mögen in acht nehmen und vertheidigen und in allem deine, wenn es nöthigwäre, meines Lebens selbst nicht schonen, daneben mir anch aufs höchste ange-legen seyn lassen, zu befördern alles, was zu Ihro Kaiserlichen -Aajeste ge-treuem Dienst und Nutzen des Reichs bei aller Gelegenheit gereichen kann;Schaden und Nachtheil aber von Ihro Kaiserlichen IVIajeste Interesse, sobaldich dergleichen bemerken sollte, nicht alleine bei) Zeiten entdecken, sondern auchauf alle Art zu hindern und abzuwehren suchen, desgleichen, wenn zum Dienstund Nutzen Ihro Kaiserlichen -Aaseste mir eine geheime Sache, selbige bestehe,worin sie wolle, sollte anbefohlen werden, geheim zu halten; so soll ich solchesvollkommen geheim halten und niemanden, deine es zu wißen nicht gebühret undkund zu machen nicht besohlen wird, offenbahren und dem mir anvertrautenund auferlegten Ambte, sowohl zu Folge dieses Generalen als specialen undderer von Zeit zu Zeit im Nahmen Ihro Kaiserlichen Naseste von denen mirvorgesetzten Befehlshabern zu ertheilenden Instructionen, Reglementen und Be-fehlen gebührendermaßen nach meinem Gewissen nachleben und weder ansEigennutz, Verwandtschaft, Freundschaft noch Feindschaft meine Schuldigkeit undEides-Pflicht übertreten, sondern solchergestalt mich verhalten und aufführen, wiees einem redlichen und Ihro Kaiserlichen lvlascste getreuen Diener wohl an-stehet und gebühret, und wie ich es vor Gott und seinem gestrengen Gerichteverantworten kann.

Insonderheit aber soll ich mich in diesem mir anvertrauten Consistorial-Ambte getreu, redlich und gerecht erfinden lassen, dergestalt, daß ich nach meinembesten, äußersten und höchsten Verstände in allem, so ich ambtswegen vorhabeund bestelle, alles dasjenige suchen und befördern will, was zur Ehre Gottes,Erbauung der Gemeinde und Handhabung der Gerechtigkeit gereichen kann, undnicht aus Furcht, Partherstichkeit, Freundschaft, Geitz und Geschenken, aus Haß,Neid, Feindschaft, Ansehen der Persohn oder dergleichen was es auch seyn mag,meine Meinung von denen vorkommenden Sachen anders sagen, als wie es dasgöttliche Wort, die Kirchen-Ordnung und die dazu gehörige Satzungen mit-geben, auch nach meinem besten Gewißen ohne Gefährde und Argelist reden,antworten, deuten und urtheilen, und solches alles bescheidentlich, glimpflich undfriedfertig vorbringen. Ich soll auch getreulich geheim und verschwiegen bei)mir behalten, was im Kalstert. Ober-Consistorio fürgestellet, beratlstchlaget undgeschlossen wird, auch geheim zu halten sich gebühret, und solches zu keines