Druckschrift 
2,1 (1808) K - O
Entstehung
Seite
184
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Mar

mit Erde oder Mist überdeckt, um den Stoß der darauf fallendenBomben zu schwächen. Der Eingang des Magazins wird durchvierkantig gehauene Balken von 12 Zoll Stärke verblendet, die mandergestalt an die vordere Mauer des Magazins lehnt, daß ste mitdem Horizont einen Winkel von zu Graden machen. In dieserLage schlägt keine Bombe durch sie hindurch. Aensserlich kann manste zu mehrerer Sicherheit mit Faschinen und Erde belegen undmit Rasen bekleiden. Weil jedoch diese Blendungen einen unge,henren Holzvcrbrauch erfordern, käme es darauf an, durch Ver-suche zu prusten: ob nicht 1? Zoll starke, aber nur 6 Zoll breite,und eben w weit aus einander liegende Balken, dasselbe leisten,weil auch die kleinsten Bomben nicht durch ihre Zwischenräumefallen können?

In Ermangelung bombenfester Magazine gräbt man eine Gal,lerie unter dem Hauprwall, r Toste breit »nd hoch, und verwahretden Pulver-Vorrarh darinnen, wo man ans Einer Quadrat.Toste18 Fässer zu 200 Pfunden unterbringen kann. Jede laufendeToise dieser Gallerie erfordert u> den beiden Rühmen 2 tänncrneoder fichtene Holzer von 2st Fuß Länge, z bis 6 Zoll stark und yDielen von i? Fuß Länge, 1 Fuß Breite/und r Zoll Stärke zumausschaalen. Die Arbeit wird von Einem M'uirer in.is Srnn»den beendiget, 70 Tosten mir einem oder zwei Eingängen undzwei Brunnen können von 8 Minirern in y Tagen fertig gemachtwerden, wenn die Arbeit Tag und Nacht ununterbrochen fort»gehet,

Magnesia (Magnssks) siehe Talkerde Artik. lkrden.

Magnesium Metäll (Minz-mese (siehe Braunstein.

Marsch des Geschützes, hangt in Absicht der dabei zu machen,den Vorkehrungen hauptsächlich von dem Umstände ab: ob derFeind nahe oder weit entfernt ist, nnd ob blos Feldgeschütz marschiret,oder ob ei» Belagcrungstrain transporriret werden soll? Man hatdabei zu erwägen : r ) Die vorläufigen und allgemeine» Veran-staltungen , 2) Die Marschordnung und den Abmarsch, g)Das Verhalten während des Marsches und in den Quartieren.4.) Endlich die bei besondern Vorfällen zu nehmenden Maaß,regeln.

1) Das zum Marsch bestimmte Geschütz ist entweder schon inBrigaden abgetheilt und in einem Park aufgefahren, oder es be,findet sich »och in dem Arsenal, und muß daher zuvor übernom-men werden. Bei dieser Uebernahme wird das Geschütz sowohlals die zugehörigen Munitionswagen auf das sorgfältigste durch-gesehen : daß alles in gutem und dienstfähigem Stande ist. DieseUntersuchung muß man vor und nach jedem Marsch wiederholen,und das fehlende sogleich ersetzen, das schadhaft geworbene aberwieder herstellen lassen. Die Munition nebst den VorrathsstückenMkkkn nach dem abgegebenen Verzeichnis) durchgesehen und ge«