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5. Für das Kriegsministerium eincbliefslich der Zuschüssefür das grofse Militair - Waisenhaus zu Potsdam und des-sen Filialanstalten 22 Mill. 798,000 Thlr.
Die hüliern Offiziere: Generale, Obersten, Oberst-licuteuaut, Majors und Ilauptleute sind nur hiemit einbe-griffen, weil sie ein Gebalt beziehen, das über 500 Thlr.beträgt.
Ich habe in dem Werbe über: Preufsens Geld-haushalt und neues Steuersystem die Gehalteangegeben, welche sie nach einer ungefähren Schätzungmonatlich haben müssen. Sie betragen namentlich 295,865Thlr. oder jährlich 3 Mill. 490,380 Thlr. Also zu 10Proc. 349,038 Thlr.
ß. Für das Finanzministerium zur Central Verwaltung 254,000Thlr. Nehmen wir hier an , dal’s j-x weniger Gehalt hatals 500 Thlr., und ’ .j mehr, so haben wir 232,834 Thlr.,welche zu 10 Proc. auf den Tilgungsfond angewiesen,23,283 Tdlr. ist.
7. Das Ministerium des Innern und der Polizei 2 Mill.67,000 Thlr.
Wenn man die Hälfte annimmt, die weniger als 500Thlr. haben, so bleiben für die andere Hälfte 1 Mill.33,500 Thlr., welche zu 10 Proc. sind 103,350 Thlr.
8. Für das Ministerium der Justitz aufser den Gerichtsspor-teln 1 Mill. 850,000 Thlr. Nimmt man hievon die Hälfte,die weniger als 500 Thlr. haben, so hat man 925,000Thlr. und hievon wieder 10 Proc. machen 92,500 Thlr.
9. Für die Oberpräsidenten und Regierungen 1 Mill. 788,000Thlr.
Nimmt man wieder an , dafs die Hälfte weniger Ge-halt hat, wie 500 Thlr., so bleiben für diejenigen, die