Die Gehaltaltzüge von 10 Proc. von allen Gehalten,die von 12,000 bis 500 Tlilr. gehen.
Wir wollen jetzt die 4 Mill. Tlilr., die wahrschein-lich in Znliunft zu dem Tilgungsfond gehören, und le-gen daher den Finanzplan von 1832 zu Grunde, welchendes Königs Majestät bekannt gemacht haben.
1. Für das Geheime Kabinet, für das Büreau des Slaatsmi-nisteriums, für die Staatsbuchhalterei u. s. w. 298,000Tlilr.
Wenn man hievon auch ^ abzieht als dasjenige,die weniger Gehalt haben, wie 500 Thlr. z. B. dieKanzleidiener, so bleiben noch 273,167 Tlilr., welchezu 10 Proc. machen 27,316 Thlr.
2. Für das Ministerium des geistlichen Unterrichts undMinisterialangelegenheiten gibt 2 Mill. 498,000 Thlr.
AVenu man die Hälfte als solche annimmt, die einGehalt haben unter 500 Tlilr., so bleibt für die Uebri-gen doch die andere Hälfte von 2 Mill. 495,000 Thlr.,welche zu 10 Proc. 149,500 Thlr. ausmachen.
3. Für das Ministerium des Innern und für Handel und Ge-werbe 3,103,000 Tlilr.
Rechnen wir wieder die Hälfte deren Gehalt klei-ner ist wie 500 Thlr., so ist für die andere Hälfte 1Mill. 551,500 Thlr. und zu 10 Proc. Abzug 155,150Thlr.
4. Für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten5S6,000 Thlr.
Rechnen wir hier auch deren Gehalt kleiner ist,wie 500 Thlr., so bleibt für Diejenigen, die mehr haben,noch 53,716 Thlr.