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2 (1838)
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welche in jedem Kanton auf andre Weise bezogen werden, undfür jeden einen beträchtlichen Theil des Staatseinkommens aus-machen, daher auch schwer zu beseitigen sind. Diese Zölle undWeggelder, sowie die Menge der Gebirgsstraßen, indem sie denTransport der Waaren verzögern, erhöhen auch den Preis desTransports, der bedeutend theurer ist als in Frankreich, Deutsch-land und Italien. Schon längst wird die Vereinfachung desschweizerischen Zollwesens betrieben. Doch fast jeder von den klei-nen Staaten, wenig um das Jntresse der Gesammt-heit bekümmert, welches doch seegenvoll auf die einzelnen zu-rückwirken müßte, fürchtet dabei nur Schmälerung seiner gegen-wärtigen Einnahmen.

Wenn demungeachtet Industrie und Verkehr, wie sehr dieseauch noch dazu durch die Zollgesetze und Zolllinien der Nachbar-reiche bedrängt werden, in der Schweiz blühen, ist es wahrlichwunderhaft. Dies Land, rauh und arm von Natur, wird durchdie verständige Hand des Fleißes zur Fruchtbarkeit gezwungen;von Hügeln und Bergketten in allen Richtungen durchkreuzt,ist es allseitig mit vortrefflichen Landstraßen übersponnen; ge-nöthigt, rohe Stoffe für seine Manufacturen und Fabriken ausweit entfernten Gegenden mit großen Kosten herbeizuschaffen,die Schaafwolle aus Deutschland, die Seide aus Italien oderFrankreich, die Baumwolle über das atlantische- und Mittel-meer u. s. w., wetteifert es dennoch in Wohlfeilheit und Güteseiner Producte mit denen jedes andern Handelftaates, selbstEnglands ; entfernt vom Meere, ohne Hafen , bringt es seineWaaren über die stürmischen Seen und oft verschneiten Gebirgs-pässe mit Glück und Gewinn auf den vornehmsten Märkten derErde an Mann. Vergebens erschwerten, ja verminderten diefranzösischen Douanen auf einer, und die Mauthlinien des deut-schen Zollvereins auf der andern Seite, den Ausgang der Schwei-zerartikel: es eröffneten sich für dieselben in entfernten Welt-theilen, unter Concurrenz der größtern Handelsmächte, neue undglückliche Wege zum Absatz.

Das ganze Geheimniß dieser wunderbaren Erscheinung liegtaber in dem Grundsatz der in der Schweiz vollgeltenden Han-delsfreiheit. Hier mischt sich keine Dictatur der Staatsge-walt, vorgreifend und vorschreibend, in die Angelegenheiten derIndustrie des Volks. Es weiß sich dies besser zu berathen, alses von jedem Finanzminifter berathen werden kann. Indem esaus seiner Mitte die gesetzgebenden Versammlungen besetzt, ver-