Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
Seite
275
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gleich ihnen, Freiheit und republikanische Tugenden über Allesehrte. .Darum ergriff er die Sache des Rechts für Genf, im Zwistmit dem Herzog von Savoyen. Der Muth, die Keuutnisse, diethätige und gewandte Feder des Priors wurden dem herzoglichenHofe furchtbarer, als Genfs Waffen. Man stellte ihm nach. Ergerieth schon 15 !8 in Gefahr, zu Turin gefangen gehalten zuwerden. Er entkam noch glücklich, wurde aber folgendes Jahr, aufeiner Reise dnrchs Waatland, von zween falschen Freunden ver-rathen, ausgeliefert; erst nach Gex, dann nach la Groloe ge-schleppt, und auf Befehl des Fürsten zwei Jahr gefangen gehalten.Einer der Verräther gegen ihn war der Abt von Montheron ge-wesen; und dieser entriß ihm auch diePriorei St. Victor. Doch empfinger endlich sie und die Freiheit wieder durch Theilnahme des GenferBischofs Pierre de la Baume. Was Bonnivard gelitten, hatteseine Grundsätze nicht erschüttert, aber seinen Eifer geschärft.Savoyens Rache verfolgte ihn daher wieder mit verdoppelter An-strengung. Als eines Tags, im I. 1530, der Prior im Begriffwar, seine betagte kranke Mutter in Seyssel, einem französischenStädtchen an der daselbst schiffbar werdenden Rhone, zu besuchen,ward er, obgleich ihm der Herzog von Savoyen sichres Geleit ge-währt hatte, im Jnragebirg überfallen, und gefangen ins SchloßChillon geführt. Anfangs genoß er erträgliche Behandlung. Nachzwei Jahren aber wurde er in den tiefsten der Kerker gestoßen, woer nichts, als das dumpfe Toben der Wellen zu seiner Seite ver-nahm, wenn sie im Sturm brandend gegen die Grundmauernstießen. Hier, in Finsterniß vergraben und vergessen, schmachtete er,bis die Berner im I. 1536 das Waatland eroberten und dasFelfenschloß des Sees mit Sturm nahmen. Als dem unglücklichenBonnivard, ihm, wie Andern, welche wegen Anhänglichkeit an kirch-licher und bürgerlicher Freiheit Genfs, hier geduldet hatten, dieKerkerpforten geöffnet wurden, sah er Genf frei von Savoyen, unddie Kirchenverbesserung siegreich. Die Stadt empfing ihn mit Jubel;gab ihm ihr Bürgerrecht; lohnte ihn mit anständigem Jahrgehaltund wählte ihn in den Rath der Zweihundert, wo er, als Gesetz-geber, gegen den Fanatismus der Reformatoren die heilige Sachechristlicher Toleranz und Milde vertheidigte. Er starb hochbetagtund geehrt, vier und siebenzig Jahr alt, im I. 1570. Zur Erbinseiner Güter setzte er dankbar die Republik ein, deren öffentlicheBibliothek seine, meist die Schicksale Genfs betreffenden, geschicht-lichen Arbeiten in Handschrift bewahrt.