Druckschrift 
2 (1838)
Entstehung
Seite
242
Einzelbild herunterladen
 

SIS

Zehnten; und weit wirksamer noch ist sein Einfluß auf die un-wissende, glaubensvolle Bevölkerung der 112 Pfarreien und Kapla-nei-Oerter geblieben, und auf eine zahlreiche Welt- und Kloster-geistlichkeit, die in jedem Zehnten von einem seiner StatthalteroderSupervigilanten" bewacht und geleitet wird. Das Ansehenweltlicher Beamten in einem Volksstaate beruhtauf der oft unsichernAutorität der Gesetze, und auf den wandelbaren, materiellen In-teressen der Familien. Der Beamte selbst ist das Geschöpf der Volks-wahl. Nicht also der Priester. Er steht unabhängig in der bürger-lichen Gesellschaft, als Diener und Geweihter einer fremden undhöhern Gewalt, mit deren Geheimnissen er vertraut ist. Die Jn-tressen, welche die Volksmenge an ihn knüpfen, sind die feierlichstender Menschheit, Erwartungen von Ewigkeit, Strafen und Beloh-nungen nach dem Tode, die Stimme der Kirche tönt weit über dasGrab hinaus. Der bürgerliche Gesetzgeber, der Richter und Regentstraft nur den Leib, berührt nur das Haus und äußere Gut, DerPriester ergreift das innere, geheime Leben seiner Gläubigen, leitetsie damit nach seiner Ansicht. Der Staatsmann, wie der Vorsteherdes kleinsten Dorfes, unterwirft sich der, nicht im Namen desPriefterthums, sondern im Namen Gottes und seiner Heiligen, geübtenHerrschaft; wenn auch nicht immer aus religiöser Ehrerbietung,doch aus furchtsamer Weltklugheit. Denn wer mit der Geistlichkeitbricht, von dem weicht das überfromme Volk zurück. Religions-gefahr ist den katholischen unwissenden Hirtenvölkern eine furcht-barere Drohung als Vaterlandsgefahr.

Alle kleinen katholischen Republiken der Schweiz, nur mit we-nigen Ausnahmen, sind heutiges Tages wahre Theokratien, indenen sich die priesterliche Hoheit, zwischen aristokratischen unddemocratischen Elementen, beide durchwuchernd, beide verdeckend,emporgedrängt hat. Weltliche Obrigkeit, ohne Beistimmung dergeistlichen, steht machtlos. Die eine, wie die andere, sind sichdieses Verhältnisses bewußt; aber der Clerus, mit schlauer Be-scheidenheit, gesteht nur ein, daß die Kirche neben dem Staat,nicht über ihm sey; und die weltlichen Magistrate fühlen sich durchdies Zugeständniß, wenn auch nicht geschmeichelt, doch getröstet.Mit gleicher Eifersucht, wie die irdische Regierung den Gränz-umfang des Landes gegen die Nachbarstaaten hütet, bewacht diepriesterliche, Grund und Boden ihres geistigen Gebiets gegenweltliche Eingriffe. Dieser Boden, auf welchem ihre Macht ruht,und aus dem sie erwächst, ist die fromme Unwissenheit der Volksmenge.Darum behält die Priefterfchaft sich die Besorgung des öffentlichen