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Theil 1 (1837)
Entstehung
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die Augen verbunden; von der Höhe des Schaffotshielt der Pfarrer der Stadt eine Anrede an das Volk.Der, welcher hingerichtet werden sollte, konnte nocheinen Theil derselben vernehmen, und der unglücklicheStreich siel auf ein Haupt, welches sich in sein Schick-sal ergeben hatte.

Es gibt in Luzern einen ganz ungewöhnlichen Ge-brauch, einen Gebrauch, welcher fürchterlich ist undsonst nirgends gefunden wird. Das Gesetz will, daßdie Todesstrafe nur gegen den ausgesprochen werdendarf, welcher sein Verbrechen eingestanden hat. Werdes Verbrechens überwiesen ist, ohne daß er jedochzum Gestandniß gebracht werden konnte, wird nur zurGaleerenstrafe verurtheilt. Aber welch ein schrecklichesVerhängniß lastet auf dem traurigen Leben, das manihm gelassen hat. Der letzte auf diese Weise zurGaleeren-Strafe Verurtheilte muß bey der nächstenHinrichtung auf dem Platze erscheinen, wo das Schaffetaufgerichtet ist; in dem Augenblicke, wo der Kopf desHingerichteten fällt, muß er ihn nehmen, und inGegenwart der ganzen Bevölkerung in das Grab tra-gen. Vor einigen Monaten wurde ein unglücklichesMädchen eines Kindermordcs wegen hingerichtet. Ihrelender Mitschuldiger, blos zur Galeerenstrafe verur-theilt, weil er sein Verbrechen nicht hatte eingestehenwollen, sollte als der zuletzt Verurtheilte nun denKopf derjenigen ergreifen, welche er geliebt, verführtund ins Verderben gebracht hatte. Beym Anblicks^ des bleichen Kopfes mit bluttriefenden Haaren schau-