418 Achtzehntes Kap. V. d. letztenGericht -e.
vor Gericht bringen, nebst allem, das ver-borgenist, es sey gut oder böse. Pr. Sal.12, IZ.
Und nun, Kindlein, bleibet in ihm, auf daß,wenn er geoffenbaret seyn wird, wir Freimü-thigkeit haben, und nicht zu Schanden werdenmögen vor Ihm, in seiner Zukunft (i Joh.2, 28.).
Ende.
Ver-