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Marktfleckens Hallau, der am Fuß eines vom Randenberg flam-menden Gebirgszweiges, und im Schoose der fruchtbarsten Gefilde,ruht, regte sich, wie schon in frühern Tagen, heißeres Schweizer-blut. Hier hatten auch schon zu Thomas Münzers Tagen,im sechzehnten Jahrhundert, Wiedertäufer ihr wildes, schwär-merisches Spiel getrieben. Ja Thomas Münzer selbst wohnte,aus Deutschland verjagt, in Hallau und dem benachbarten FleckenSchleitheim ein halbes Jahr lang. Auch war's in eben diesemHallau, wo sich zuerst im Innern der Eidsgenossenschaft, undzwar schon im Jahre 1790, der erwachte republikanische Geistgegen die sogenannte alte, gute Zeit regte, welche das Jntressedes Landvolks und des ganzen Staates, neben dem Vortheil derStadtfamilien, oft genug vergaß. Das rührige Völkchen hier undin der Umgegend wollte schon damals nicht länger die hartenWillkühren und Neckereien beim Bezug der Zehnten und Boden-zinse, noch weniger die eben so gefährliche, als alberne Staats-einrichtung dulden, daß Oberbeamte durchs blinde Loos erwähltwurden. Nur mit Mühe ward ein bewaffneter Aufstand verhin-dert. — Und wieder war es hier, wo im Jahre 1833 das wach-same Volk seine Obrigkeit an vergessene Pflichten mahnte. Dieschaffhauser Regierung hatte nämlich gestattet, daß eine Abthei-lung Großherzoglich Badenscher Truppen mit zwei Kanonen durchden Klettgau, über Schweizerboden, nach Konstanz ziehen dürfe,hatte aber vergessen, davon den einheimischen Behörden an denGränzorten Anzeige mitzutheilen. Als daher eine Abtheilung Baden-scher Dragoner unerwartet einrückte, traten plötzlich die Hallauerunter Waffen; die Milizen des ganzen Landes waren schlagfertig.Zwei Offiziere von Hallau begaben sich warnend zum BadenschenCommandanten, und vermogten ihn, das Schweizergebiet zu ver-meiden, um Blutvergießen zu verhindern. Die ganze Eidsge-nossenschaft zollte dieser Wachsamkeit der Hallauer Beifall.
Es mangelt dem Ländchen, mit seinen zwei und dreißig tau-send Einwohnern, nicht an mancherlei Arten des Gewerbfleißes;doch ist der Landbau auf diesem fruchtbaren Boden die Grund-tage allgemeinen Wohlstandes; und die neue Staatsordnung, aufpolitischer Rechtsgleichheit begründet, sichert den Einwohnern zurEntfaltung ihrer materiellen und geistigen Kräfte eine Freiheit,wie sie alle Kantone der Schweiz itzt, außer den astdemokratischen,katholischen Hirtenländern im Hvchgebirg, irgend genießen können,Die Staatsverfassung, die wir daher hier nicht näher bezeichnenwollen, hat indessen auch ihre Eigenthümlichkeiten, oder man