Druckschrift 
1 (1836)
Seite
109
Einzelbild herunterladen
 

' V.

Kanton Zug.

Ein lustiger,- weiter, fünf bis sechs Geviertmeilen großerBaumgarten im Innersten der Schweiz, über Thäler, Hügel undBerge ausgedehnt, zuweilen mit Aeckern oder Weinbergen zwi-chen hohen Kastanien- und Nußbäumen, oder mit Matten undWiesen abwechselnd, die von buschartigen Grünhägen umfangensind das ist der Kanton Zug. Verwitternde Ruinen alterBurgen, ländliche Wohnungen mit ihren Laubengängen, Brunnenund Blumengärtchen, Dörfchen, um ihre Kirchen malerisch versam-melt, scheinen ganz absichtlich dahin gebaut, Reiz und Leben derlandschaftlichen Scenerie zu vergrößern. Auch ein paar lieblicheSeen dazu fehlen nicht.

Den Garten bewohnt ein regsames, gutmüthiges Völkchenvon nur etwa 14,000 Seelen. In seiner demokratischen Staats-einrichtung, in seinem Glauben, in seinen ländlichen Beschäfti-gungen gleicht es zwar seinen Nachbaren von Uri, Schwytz undUnterwalden; aber es ist, wenn auch streitsüchtig unter sich, dochverträglicher mit den übrigen Eidsgenossen. Man könnte diesLändchen, die Heimath vieler ausgezeichneten Staats- und Kriegs-männer, wie die Koline, Zurlauben, Siedler u. s. w. sind, eigent-lich einen Bundesstaat im Kleinen nennen. Denn es besteht auSvier von einander fast unabhängigen Gemeinwesen (Zug, Men-zingen, Baar und Aegeri geheißen), die unter ihren eigenenVerfassungen, Gesetzen und Regierungen leben, auch sich sogarin Sitte, Lebensart, Kleidertracht, Bauart der Wohnungen u. s. w.unterscheiden lassen. Nur für allgemeine Angelegenheiten stehnKantonalbehörden da, Landsgemeinde, Landammann, Rath undGericht.