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1308, als der Vogt vom Hüger nieder zur Messe gehn wollte,brachten ihm zwanzig Unterwaldner, nach alter Uebung, Neujahrs,gescheute, ausgewählte Thiere ihrer Heerden und ihres Geflügels.Eingetreten in die Burg, bemächtigten sie sich derselben mit Hülfeandrer Verschwornen, die aus den benachbarten Erlengebüschenhervorsprangen. Da erging die Losung zur Landesfreiheit vonDorf zu Dorf, von Thal ^u Thal. Landenberg, der durch dieWiesen zum Luzernersee flüchtete, ward eingebracht. Doch seineGrausamkeit gegen den blinden Vater des Arnold Anderhaldenward von dem bideren Volk mit keiner Grausamkeit vergolten.Der Vogt ward unverlezt entlassen, sobald er den Eid gethan,zu ewigen Zeiten nicht mehr in dies Land zu kommen. Noch ver-sammelt sich nun alljährlich an der Stätte der verschwundenenTyrannenburg das Volk Obwaldens, um in offner Landsgemeindeseine Obrigkeiten und Richter zu ernennen und Vorschläge überöffentliche Angelegenheiten anzuhören, zu genehmigen oi>er zu ver-werfen. Eine bedeutsamere Stelle konnte es nicht zur Ausübungseiner landesherrlichen Gewalt wählen. Im Genusse einer Unab-hängigkeit und Freiheit, die ihm durch Natur und Armuth seinerHeimath, in halbtausendjähriger Gewohnheit, unentbehrlich zumLeben geworden ist, hat es keine Landenberge mehr zu fürchten.
In unsern Tagen hat der Name von Sarnen in der Schweizzufällig eine böse Nebenbedeutung erhalten, freilich ohne Ver-schulden der gutmüthigen Einwohner. Es hat sich in der Umgangs-sprache ein Nennwort „Sarnerei" und sogar ein Zeitwort "sarnern"gebildet, wenn man Ränkemachereien oder Verschwörungen der oli-garchischen oder hierarchischen Factionen verschiedener Kantone gegendie Rechte und Freiheiten der Nation bezeichnen will. Anlaß dazugab die Conferenz, welche zu Sarnen, im November 1832, vonAbgeordneten der Regierungen des Bezirks Schwytz, der StadtBasel, der Kantone Neuenburg, Unterwalden und Urigehalten wurde, und Trennung der Eidgenossenschaft, fremdeEinmischung und Bürgerkrieg herbeizuführen drohte. Bekanntlichward auch der Landfriede wirklich im Sommer des folgenden Jahrsvom Bezirk Schwytz, wie von der Stadt Basel, mit bewaffneterFaust gebrochen; aber der Aufstand dieser Orte dann durch denErnst der Nation eben so schnell gedämpft, als er erhoben war.
Zwietracht ist die Erbsünde aller Föderativstaaten, wenn dieGenossen des Bundes, in voller Selbstherrlichteit zu einander,für Kraft und Macht des Bundes nichts von ihren Rechten opfern,bber Ppn ihm Alles für ihren Nutzen begehren. Die Geschichte