49
So lange Bünden mir in geringer Gemeinschaft mit den Cids-genossen stand, und sich mehr im politischen Verkehr mit den aus-wärtigen großen Mächten von Oesterreich, Spanien und Frankreich,oder Venedig, Rom und Sardinien bewegte, war es in geld-dürstige Partheinngcn zerspalten, durch die es in bürgerliche undauswärtige Unruhen verwickelt, und abwechselnd, von dieser oderjener Seite her, betrogen ward. Es glich einem gemietheten Knecht,der, im Dienst seiner Herrschaft, unter den schmutzigsten Verrich-tungen, sich selbst vernachläßigte.
Jetzt wird für Schulen des Landes, Bibliotheken, große Han-delsstraßen, wohlthätige Anstalten gesorgt. Der Kunst- und Ge-wcrbsfleiß regt sich vielseitiger. Man legt Hand an, die verwü-stende Gewalt der Bergströme zu bändigen, und Verbesserungendes Landban's einzuführen.
Selbst das labyrinthische Staatsgebäu hat schon einige Ein-fachheit gewonnen. Zwar die uralte Conföderation der sechs undzwanzig freien Gemeinwesen des Gebirgs, mit ihren Hoheitsrechtenund Stimmen besteht noch. Jedes der Hochgerichte hat noch eigneObrigkeiten, eigne Staatsverfassnng, die es selber abändern kann;eigne Repräsentanten im Bunde; eigne souveräne Landsgemeinden,welche über körperliche Gesetze, Staatsverträge und Bündnisse ent-scheiden, wie sie ihnen von den obersten Kantons-Behörden vor-gelegt werden. Aber ein großer Rath, ans Depntirten aller Hoch-gerichte, berathschlagt zuvor über die Gesetze, Verträge und Bünd-nisse, ehe sie zu den Gemeinden gelangen; leitet die Verwaltnngs-und Polizei-Angelegenheiten des Landes; entscheidet den Streitder Gemeinden in ihren politischen Verbältnissen und wacht überdie Finanzen des Staats. Ein kleiner Rath hinwieder, von einemMitgliede ans jedem der drei Bünde, führt, als vollziehende Ge-walt, die Regierung; verwaltet das öffentliche Vermögen; beauf-sichtigt Rechtspflege, Kirchen-, Schul-, Polizei-, Handels-An-gelegenheiten u. s. w. Ein Oberapellationsgericht für Staatsver-brecher, ein Kriminalgericht für Landstreicher und Ganner verein-fachen den vormals äußerst verworrenen Jnstizgang. Jene alten,händelsüchtigen, feilen, nebcnbuhlerischen Factionen sind ausgeftor-ben. Von Jahrzehend zu Jahrzehend erschließt sich edleres Lebendes Staates und des Volks.