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Bemerkungen über des Herrn Regierungsraths von Raumer Schrift: Das Brittische Besteuerungssystem, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der Preuß. Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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machten, mußte der Schlesier selbst und einzelnRuch schaffen, auf seine Person, Faustpfand-undHypothekSchulden machen, Prozente geben wiedie Noch sie gebot. Und nun sollte er zu jenenKorporazionsSchulden nach gleichen Sätzen steuern,ohne Rücksicht auf die Schulden die er zur be-reits geleisteten Bezahlung seiner O.uota bei derallgemeinen Kalamität gemacht hat?

Auf der GeneralBank (wie Möser in sei-nen Patriotischen Phantasieen sich ausdrückt) istleicht ausgesprochen: das ist Alles gleich. Wärees nur auch so leicht getragen! Dem einsichti-gen Versassm müssen hl.'kn kl->ß d.'sondre Ver-hältnisse vorgeschwebt haben. Auch sagt er,man mögte zuweilen in seiner Schrift statt Preu-ßisch, Märkisch setzen. Der rechtliche Schle-sien verkennt gewiß nicht, daß er ein Glied derganzen Staatefamilie, seinem Könige jede An-strengung, und seinen Mitbürgern in andernProvinzen gegenseitigen Beistand schuldig ist.Aber eine billige Rücksicht auf dies Verhältnißhat er von der Gerechtigkeit der Regierung ge-wiß zu erwarten, und daß ihm um so mehr betder Bestimmung hierüber eine Vertretung durcheinsichtige und rechtschaffene Männer aus seinerMitte werde gegonnet werden.

Die Begünstigung der Leibrenten scheint