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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
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trachtet, und die Besteuerung nur an die Per-son des letzten Empfängers und dessen Aufent-halt knüpft.

Ein Rittergut giebt ic>oc> Thaler Pacht; da-von müssen an 10 Creditoren Zc>c> Thaler gezahltwerden. Wie verfährt man nach der Vrittischen,von mir gebilligten, Methode? Man sagt zumPachter: ro pro Ct. der Rente vom Eigenthü-mer macht — >— —' 100 Thaler,Z pro Ct. von deinem Gewinn

macht — — — Zc> —In Summa giebr das Gutan Steuer — — — Thaler.

Ferner werden hier ro pro Ct. von den auf demGute stehenden Kapitalien unmittelbar erhoben.Es ist nun deine Sache dich mir dem Eigen-thümer; eS ist des Eigenthümers Sache, sich mirden Gläubigern zu berechnen.

Steht die Pachtsumme auf 20 Jahre fest,so ist der Steuersatz im Cataster auf 20 Jahrewahr und richtig.

Nun die umgekehrte Weise : die Rente be-