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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
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Einkommen wird da besteuert, wo die Personsich aufhält. Hieraus ergiebt sich leicht:

1. ob und in wie weit Fremde, aus demLande gezogene, oder in das Land ziehende Per-sonen besteuert werden können; nur muß mansich nicht zu dem Mißgriffe verleiten lassen, diefremden Kapitalien durch harte Besteuerung vonder Real-Hypothek los zu reißen und in bewegli-ches, nicht fest zu haltendes, Vermögen zu ver-wandeln.

2. Wird die Hebung sicherer, und das Nach-fragen, Nachschicken, nnd — Zu - spät - Kommenverinieden.

Z. Wird die Besteuerung ohne Vergleich ein-facher und weit weniger veränderlich. — DieGeständnisse muß jeder Einzelne vollständig füralle Zweige seines Einkommens einreichen, da-mit eine Controlle möglich sey; die Unterabthei-lungen derselben aber müssen nach jener Regelsogleich nachweisen, wo die Steuer für die ein-zelnen Zweige erhoben wird. Ein Beispiel wirdzeigen, in welche Verwickelungen man geräth,wenn man alles Einkommen bloß persönlich ch