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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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für jedes Loth fein Silber 6 gr. Cour, als erste

Besteuerung, und H gr. als bleibende.

Jener ist also noch höher, als diese, und zwar beider ersten Besteuerung ungefähr um pr. Ct.,und bei der bleibenden um . . pr. Ct.

Dieleichteund wohlfeile Erhebungsart wird dieStempel/ mit Recht immer sehr empfehlen; eineumständliche Arbeit wäre es aber, nachzuweisen,wohin die Abgabe eigentlich in den so sehr ver-schiedenen Fällen trifft. Der Augenblick der Er-hebung ist (wenigstens in der Regel) günstig, unddie Einnahme sicher; denn die Uebertragung einesEigenthums oder einer Erbschaft, eine Wechsel-ausstellung, eine Quittung :c. setzt voraus, daßetwas von Werth, daß Geld da ist, wovon ge-nommen werden kann. Eine bessere Fassungwäre dem Preussischen Reglement voni igte»Sept. igo2, und der dazu gehörigen Anweisungzum Gebrauche, sehr zu wünschen: es strebt denEnglischen Gesetzen an Länge nach, ohne derenVollständigkeit und Bestimmtheit zu erreichen.

Bon den Zöllen und der Accise,

Durch feine insularische Lage hat Großbrit-kamen für die Zolleinrichtungen so bedeutende