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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
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nehme den Musikstempel, lasse aber die musieüreu, welche es verstehe!,. Die obersten Behör-den sind ernstlich beschäftiget, diesen Uebelständenaus früherer Zeit abzuhelfen.

An die Stelle der Paraphengelder treten inEngland Einmal die in genauerem Verhältnißzu der Größe des Gewerbes bei den fisirten Ta-xen ermähnten Licenzen, dann aber auch an-dre Stempel, welche das Preussische Reglementnicht kennt: z. B. von Wechseln, Quittungen,Assignationen, Uebertragungen von Kapitalien n.s. w.. Der Englische Handel und die Gewerbehaben, ungeachtet dieser Abgaben, die größte Hö-he erreicht; vielleicht könnten auch die mistigen et-was der Art tragen, jedoch unter großen Ermä-ßigungen, welche die Verhältnisse vorschreiben.Der Stempel von den edeln Metallen beträgtin England

für jedeBrutto-Unze verarbeitetes Gold 16 s. —>— Silber i — Zx.

im Preussischenfür jedes Karat fein Gold Z Thlr. Cour, als er-ste Besteuerung, und 2 Thlr. als bleibende,

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