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doch ist es erlaubt, in der ersten Woche, nach-dem die Frist zu den Appellationen verflossen undnoch kein anderer Termin angesetzt ist, durchschriftliche Verhandlungen und Beweis die einst- !iveilige Suspension des Verfahrens zu bewirken,Der Appellant muß aber 100 I. Caution stellen,daß er die Appellation fortführen und, im Falle ^der Verurtheilung, die Kosten zahlen werde.