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nimmt die. nennz-post dies Geschäft; sie hatihre besondere Taxe und darf nicht über 4 Un-zen schwere Briefe befördern. Privatpersonenwelche sich mit Versendung von Briefe» abge-ben, trifft eine bedeutende Geldstrafe; dagegenist es erlaubt, reifenden Freunden Briefe anzu-vertrauen, den Fuhrleuten und Schiffern nebenden Waaren Briefe ohne Bezahlung mitzugeben,endlich, Briefe nach Belieben mit Boten zu ver-senden. Nicht bezahltes, oder nicht richtig abge-liefertes Postgeld wird von dem Friedensrichterbeigetrieben, und geht allen Privarfchulden vor.Die Briefpost zahlt weder Chaussee-Geld, nochZoll. Der Postknecht, welcher nicht bei deinFelleisen bleibt, einem Andern zu fahren oder zureiten erlaubt, oder die Briefe nicht in einerStunde 6 Englische Meilen befördert, kommtauf 14 Tage bis 4 Wochen in'ö Arbeitshaus:—.bis 2 Monat, wenn er sich unterstanden hat,für seine Rechnung Briefe mitzunehmen.
Für jedes gestellte Pferd zur außerordentli-chen Fortschaffung von Briefen, nach Art unsrerStaffelten, so wie zum Reiten, wird für die