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unfern nichtigen Leib verklären" Phil. 3, 2t. vergt.Matth. 13, 43. Dan. 12, 3.
Als einen weitem Jrrthnm der SwcdenlwrgischenLehre müssen wir cS ansehen, wenn behauptet wirb, daßder Mensch sogleich nach dem Tode auferstehen wird, wäh-rend dieß erst geschehen wird, wenn Christus kommenwird. Auf seinen Nuf stehen die Todten auf. Matth.9, 25. Lue. 7, 14. Joh. 5, 21. 28. 29. 11, 43.1 Cor. 15, 52. 2 Cor. 5, 14. 1 Thcss. 4, 14. 16.Namentlich in diesem 16. VerS ist cS deutlich gesagt, daßwenn der Herr kommen wird, die Tobten auferstehen»Verden. Jede andere Lehre müssen »vir als irrig undschriftwidrig bezeichnen.
Bon? Gericht.
Wie nach Swedenborg die Auferstehung sogleichnach dem Tode stattfindet, so kann auch das Gericht,welches darinn besteht, daß der gute Mensch in denHimmel kommt, ein Engel wird und selig seynwird in Ewigkeit, daß dagegen der böse Mensch in dieHölle kommt, ein höllischer Geist wird, und unseligseyn wird in Ewigkeit; dieses Gericht kann nach Swe-denborg relativ gleich nach dein Tode, oder später stattfinden, sobald nemlich der Mensch, welcher im Zwi-scbenrcich sein angefangenes Leben fortsetzt, sich entwederim Guten so vervollkommnet, daß' er in den Himmelerhoben »verde» kann, oder aber sich immer mehr fürdaS Böse entscheidet, und von selbst in die Hölle geht.Daß eine solche Airsicht vom Gericht in directem Wider-