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22 (1811)
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311
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ZII

ihnen deswegen in Unterhandlungen zu treten.Er unrerrcdcte sich selbst mit zehn derselben.Eine Frücht dieser Bcralhschlagungen undUnterhandlungen war (19. Febr. i8oz) eineConstitution, die jedem von den 19 Cantonenseine eigne Verfassung zusicherte, die sie aberdoch alle zusammen in eine politische Wer«bindung brachte. Zur Erhaltung derselbendient die Tagesatzung, die allmahlig, einJahr hindurch, in den sechs Cantonen Frey«bürg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich undLuccrn gehalten wird. Der Canton, wo sieihren Sitz hat, wird der dirigirende ge«nennt. Die Hauptstadt desselben gewahrtihren Mitgliedern Wohnungen und eine Eh»rcnwache. Die erste Magistratsperson deSdirigirenden Cantons stellt den Landammander Schweitz vor. Sämmtliche Cantonebilden durch ihre Conttngente ein Bundes»Heer von 15,200 Manne. An diesem Bundenahm das Walliserland, dessen Unabhängig»keit im vorigen Jahre (5. Sept. 1802) vomersten Consul anerkannt worden, keine»Antheil.

Ganz vorzüglich aber nahm der erste

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