Druckschrift 
11 (1803)
Entstehung
Seite
105
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daß er seinem Könige manche Einschränkungseiner Gewalt abtrotzte. Kasimir mußte sich(1454) verbindlich machen, ohne Einwilli-gung des Adels kein neues Gesetz zu geben,auch rein Aufgeboth ergehen zu lassen. Dges den Edcllcuten theils zu beschwerlich,khcils zu kostbar war, die gar zu häufigen-ReichSvcrsammlungen in eigner Person zubesuchen, so führten sie die Gewohnheit ein,durch Abgeordnete zu erscheinen. DieseAbgeordneten (die sogenannten Landbokhcn)wurden in den Provinzial - Versammlungengewählt, und sie stellten also die wahrenRepräsentanten der Nation vor. Durch siewurde scdoch den Edcllcutcn das " Recht,selbst zu erscheinen, gar nicht genommen.Zunächst an den König schloß sich derSenat an, der aus den Bischöfen, Woiwo-den, Lastellanen, kurz aus den hohen geist-lichen und weltlichen Staatsbeamten, bestand,Da es in Polen um diese Zeit nur wemgeStädte gab, und diese nur selten Bevoll-mächtigte zur Rcichsversammlung schickten«so gab es eigentlich keinen Listen, chdcvBürgerstand,

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