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Minister auf den Gedanken, eine Nicht-schnnr des Glaubens ausarbeiten zu lassen,welche die Protestanten einstweilen (intcriin),das Heist, bis zum Ausspruche eines Con-ciliums, befolgen sollten. Ben der Aus-arbeitung dieser Glaubensrichtschnur, dieman ein Interim nannte, schien man ziem-lich unparthcyisch zu verfahren, weil manzu Verfassern derselben eben so viel prote-stantische als katholische Theologen wählte.Aber sowohl jene als diese wurden von demKaiser, und seinen Ministcrn, ausgesucht,und die eifrigen Protestanten behaupteten,vielleicht nicht mit Unrecht, daß die prote-stantischen Verfasser des Interims zu denheimlichen Katholiken gehört hatten. Auchschien der Inhalt der einstweiligen Glaubons-richtschnur (die 1548 im Jan. bekanntgemacht wurde) jene Vcrmuthung zu bestäti-gen, indem sie den Protestanten, aussereinigen Fcycrtagcn, der Pricsterehe, unddem Genüsse des Kelches, nur sehr wenigeinräumte. Daher wollten sie auch dieächten Lutheraner, als der Kurfürst Morilchdurchaus nicht annehmen. Den gefangenenKurfürsten Johann Friedrich konnte selbst
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