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einer feurigen Phantasie versehene Person,die ihre Licblingswünsche vereitelt gesehenhatte, zum Neligionsschwärmer. AnhaltendesFasten und Bethen konnte ja eine an Wahn-sinn gränzcndc Uebcrspannung hervorbringen.Manche schienen aber schon von der Natur zurNeligionsschwarmercy bestimmt. Unter diesegehörten Ludwig IX von Frankreich, undseine Schwester Isabelle, gehörte die thü-ringische Landgrafin Elisabeth. Aber wiemächtig reihte hier auch nicht der Gedanke,daß man nach dem Tode unter die Zahlder Heiligen versetzt, oder canonisirt werdenkonnte! Bey dem Grabe desjenigen, der zudieser Ehre gelangen wollte, mußten aberWunder geschehen. Wenn der Bischof, indessen Sprengel das Grab lag, die Wun-der glaubwürdig fand, so erfolgte die Heilig-sprechung. Seit dem raten Jahrhundertmaßte sich der Pabst ein ausschließlichesRecht an, diese Promotion vorzunehmen,und Alexander III verboth den übrigen Bi-schöfen das Canontsiren ganz ausdrücklich.
Unstreitig wuchs die Religionsschwärme-rcy mit der Zahl der Mönchsorden, die in
diesem