Druckschrift 
9 (1804)
Entstehung
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scyn. Wo man den Hansestädten Comtoireoder Factorcycn gestattete, da verlangten sienicht allein vor allen übrigen Fremden, son-dern selbst vor den Einheimischen, Vorrechte.Wenn die Fürsten ihre erschlichenen Frei,Hei-ken einschränken wollten; wenn andre Natio-nen ihre austerordcutlichcn Vorrechte zu thei-len wünschten; da schrien sie gleich über Ver-letzung des Völkerrechtes; da griffen sie wohl-gar zn den Waffen. Daraus entstand manch-mahl ein kostbarer Krieg mit den nordischenMächten.

Die Hansestädte maßten sich eine despo-tische Handclshcrrschaft an. Keine mit ihnenverbundene Seestadt durfte ihre Schiffe anAuswärtige verkaufen, durfte ihre Waarcnin fremde Schiffe laden lassen. Fremde Ge-treide - Schiffe wollte die Hanse weder aufder Ostsee, noch auf der Weser und Elbe,dulden. Fremden Kauflcutcn wurde, zur Be-endigung ihrer Geschäsfte in einer Hansestadt,nicht mehr als z Monathe Zeit gelassen.Kausteuten, die nicht in einer Hansestadt an-gesessen waren, durfte malt keine andern Waa-rcn, als Wein, Vier und Heringe verkaufen.

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