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1 (1841) Erloschene Orden
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gewesen, durch göttliche Wundergnade aber erhalten, nnd wieder in ihren vorigen Glanz gesetzt werden,wollen wir fleissig souteniren, und dass sie das vorige Güster wieder erhalten, uns befleissigen etc. —

Zwie Züge sind bei diesem Orden höchst merkwürdig und karalcteristisch: Diese Brüder im Herrnsollen zwar sehr thätig seyn, dabei aber immer, §. 8 und 9 — ruhig und sanft handeln.Das Senfkörnlein ist des Ordens Sinnbild und erstes Gesetz, nacli Markus IV, 30 — 32. Es ist der Natur desSenfkorns gemäss, geheim zu bleiben und aus dem Verborgenen hervorzukeimen. Dann: die Brüder sol-len sich selbst und das Ihrige vergessen und nur Plan und Zweck des Ordens vor Augenhaben. —

§. 10 — 12. Den Mitgliedern wird ein goldener Bing überreicht mit der Umschrift: Unser Keinerlebet ihm selber, [Keiner von Uns lebt für sich selbst), damit sie den Plan ihres Berufs und Gemeinschaftvor Augen haben. Sonst ist das besondre Ordenszeichen ein auf den Ecken grün emaillirtes goldenes Kreuz,in dessen Mitte ein Senfbaum in einem Oval abgeschildert ist. Es hängt entweder an einer goldenen Kette,die wechselsweise aus offenen und geschlossenen Senfkörnern besteht; oder an einem seidenen Band, wel-ches die weltlichen Herren ganz meergrün, die geistlichen Herren aber weiss mit einer meergrünenEinfassung tragen. An dem Oval stehen die Worte: Quod fuit ante nihil. Die Bildnisse der Mitglieder hän-gen im innern Zimmer der Kapelle des Schlosses [d. h. fingirten) Gnadenstadt. Ordenskleidung ist: einlänglicher seidener Kaftan von Purpurfarbe, worauf rechter Hand ein silbernes Kreuz, mit einem einzelnenSenfkorn darin, gestickt ist, mit der Beischrift: Es breitet sich unermesslich aus in Christo Jesu.Sollte einmal der Orden eine Generalversammlung in dieser Kapelle halten, ein Fall, der vielleicht in 50Jah-ren nicht existirt, so werden die anwesenden Herren Genossen in solchen seidenen Kaftanen erscheinen. —§. 15. Sonst sind die Zusammenkünfte der nächsten Genossen zu Conferenzen und zu Beschlüssen auf zweifeierlich zu begehende Tage bestimmt: den 25. März [Mariä Verkündigung) welches ein Fast- und Danktagist; und den 16 August [der Tag nach Mariä Himmelfahrt) welcher als Fast- nnd Bettag gefeiert wird. —§. 6. Fürstliche Personeu können zwar in die Gesellschaft treten, aber niemals wirdihnen das Directorium übertragen werden!! — §. 14. Ausser dem Director sind mehrere Sekreta-rien zum Behuf der Correspondenz angestellt; jedes Mitglied hält sicii an den ihm zunächst wohnenden. —§. 13. 14. Eine Gemeinkasse ist nicht errichtet. Auch sind keine Kosten bei der Gesellschaft, indem jederWürdige ohne Entgeld dazu kömmt — weil ein Jeder ohnehin zur Genüge weiss, dass nichtnur etwas von seinem Vermögen, sondern Alles, als ein Unterpfand, das uns JesusChristns und seine Gemeine an vertraut hat, keineswegs aber als unser Eigenthum an-zusehen ist etc.

[Berlinische Monatsschrift, kerausgegeben vou F. Gedike und J. E.Biester. 15. Band.] *)

Orden vom Schwert mit dem Stern des h. Apostels Paulus, in Italienund Polen. (Ritter des Kreuzes Christi.)

In keinem aller mir bekannten Werke über Orden fand ich die geringsteSpur hierüber, ehensowenig in biographischen Schriften. Die Broschüre: „Neue

*) In den verschiedenen Jahrgängen dieser Zeitschrift sind überhaupt viele höchst interessante Notizenüber geheime Gesellschaften, Orden etc. mit der dazu gehörigen Literatur verzeichnet. Wir erwähnen hieruur der berüchtigten 1746ger oder Dukatenso cietät, der geh e imen D am en ges e 11s ch af t zu Ham-burg, des Dameu.orde.ns der Andächtigen zu Brügge, von dem Franziskaner Cornelius Adriaanssengestiftet etc. A, d. V.