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um ein neues Hundert. Pius Y. und Gregor Xni. schmälerten die Privilegienmerklich. Diesen Verein und die von St. Peter und St. Paul halten mancheSchriftsteller für eine und dieselbe Anstalt, aber mit Unrecht. Ein eigentlicherRitterorden war es gewiss nicht.
(Ph. Bonauni, S. 106.)
Orden der Ritter von Loretto fOrdo et Re Hg io Equitum Laureta -norum Pontificiorum ; I Difensori della Santa di LorettoJ im
Kirchenstaat.
Gestiftet von Papst Sixtus V. im Jahr 1586 zum Zweck der Bewachungdes wunderthätigen Marienbilds zu Loretto und der Kirche daselbst, auch zumKampf gegen alle Feinde des Papstes und der römischen Kirche; mit vielenPrivilegien versehen; mit dem Vorrecht begabt, dass Jedermann durch Ernennungin diese Ritterschaft zugleich in den Adelstaud erhoben und Pfalzgraf oder Grafvom Lateran werden sollte. Ordenszeichen: ein ovales goldenes Schild mit ge-wundenem Reif eingefasst, das Bild einer Kirchennische, worin die Madonnavon Loretto mit dem Jesuskind steht, enthaltend, an goldener Kette um denHals getragen. — Dieser Orden erhielt mit der Zeit eine ganz andere Gestaltund kann jetzt eigentlich gar nicht mehr unter die Ritterorden gezählt werden,da er eine leere Titulatur, ein herkömmliches Abzeichen der Domkapitularen vonLoretto geworden ist.
Orden des heil. H ieronymus, in Sachsen.
Johann Gottlob Horn, der königl. preussischen Societät der Wissen-schaften Mitglied, gibt auf Seite 873 seines Werks: „Nützliche Sammlungen zueiner historischen Handbibliothek von Sachsen etc. 4. Leipzig 1728“ folgendenAuszug aus der Stiftungsurkunde dieses Ordens:
„Churfürst Friedrich It. ist bedacht zu Eren und Wirdigkeit Sente Jeronimi, als eines harten Hammersund sweren Vortreibers der Ketzer etc. ein Cleynod von Silber oder von Golde in Weise eines Halsbandes anseinen Leibe und Halse zu tragen, auch andere Herren, Fürsten, Grafen, Freihen, Bittern und Knechten, dochdie von guten Geschlecht und von Irer beider Eltern Edel geboren seyn, zu geben. Au des Cleynods vorderm