Von Größen»
§. r.
^Jedeni Dinge kann man in so fern eine Grösse beile-gen wenn dasselbe
1) Entweder aus Theilen, oder aus einer Anzahl(Vielheit) von einerlei Dingen, besteht;
2) oder zum wenigsten in Abheilungen gedacht wer-den kann; im erster» Falle nennt man sie getrenn-te und im andern zusammenhängende Grössen.
§. 2.
Getrennte Grössen bestehen aus einzelnen Thei-lcn, die von Natur von einander abgesondert sind, unddie in ihrer Zusammensetzung als eine Menge (Anzahl)von Dingen wieder für ein Ganzes oder für eine Grössegenommen werden. Zum Beispiel: vier Häuser, zwe^Gärten, acht Bäume, ein Dutzend Personen, eine Gcisellschaft von Personen, ein Regiment Soldaten, vierSciiock Garben Getraide, zrvey Mandel Acpfel u. s, w.Alle solche getrennte Grössen, welche nur ihrer Art (Ge-schlecht) oder dem Namen nach (denn unter Häusern,
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