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Die rothe Mütze und die Kapuze : zum Verständniß des Görres'schen Athanasius
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oder die Paragraphen des Preußischen Landrechts^)allein annesteln; sondern die die Resultate dersel-ben über den bisherigen Partheienkampf hinwegaufsuchen und es ahnen, daß in ihr eine welt-historische Lehre, und sollt' es auch nur eine negative,eine Warnung seyn, ausgesprochen liegt! Lang-weilig und unnütz sind die alten Satze, die durchdas Kölner Ereigniß neu bestätigt werden; tiefaber und spannend alle die Keime, die aus ihm,für die nächste Zukunft schon, neu sprießen wer-den, wenn man nur die Warme der rechtenGedanken an es heranläßt, und den Muth unddas Vertrauen hat, das Große und Neue auchzu wollen.

Ehe ich nun durch einige nähere Angabenden höhern Gesichtspunkt der Kölner Frage noch

Görres sagt: Wie kann dem Erzbischof das PreußischeLandrecht entgegengehalten werden, da es doch bekannt-lich am Rheine keine Gültigkeit hat! Er vergißt dabei,daß der staatsrechtliche Inhalt des Landrechtsallerdings auch die Rheinlande bindet.