Späterer römischer Reichsbesitz im Lippe- und Ruhrland 1S1
Wir erkennen wieder unser strategisches Dreieck; wieder erscheintder Main im Süden, die Lippe im Norden als Grenze. Wir verstehen nun auch,daß der Geograph Pomponius Mela nur diese beiden Nebenflüsse des Rheinsauf dem rechten Ufer kennt. Die 8l) Leugen müssen also ein f e st l i e g e n d e sMaß für den Zwischenraum von Main und Lippe gewesen sein, wennder Ansatz von Süden nach Norden ging. Indessen auch wenn als solcherMontenberg gelten sollte, reichen auch dann diese fünf Volksgemeinden (civi-tute«) von der Lippe bis zum Main und füllen jedenfalls den Raum, deröstlich bis nahe an Kneblinghausen heranreichte. Soweit diese Ostgrenze durchGebirgsland, den Westerland und das Sauerland lies, mochten künstlicheMarkierungen überfüssig sein; anders jedoch lagen die Verhältnisse im Landezwischen Lippe und Ruhr. Hier mußten Sperrlinien geschaffen wer-den, wie sie uns auch im Einklang mit unsern Quellen begegneten. Wirkönnen sie aber erst jetzt in ihrer ganzen Bedeutung erfassen und würdigen,wenn wir sie im vollen Rahmen ihrer geschichtlichen Auswirkung, also in demAugenblick noch einmal betrachten, den unser Provinzialverzeichnis als bedeut-same zeitliche Scheidegrenze festgehalten hat. Das ist die Mitte des drittenJahrhunderts, die Regierungszeit des Gallienus.
Damals haben die wirren Verhältnisse am Rhein, die Schwäche derkaiserlichen Zentralgewalt und die Auflehnung der Imperatoren das Ansehender Römer so erschüttert, daß ein allgemeiner Vormarsch der noch unab-hängigen Stämme gegen die noch unter römischer Botmäßigkeit stehendenVolksgemeinden einsetzte. Bemerkenswert ist auch die verschiedene Ausdrucks-weise, indem die romtreuen Stämme als oivitats8, die Angreifen-den aber als Zente8 durdarue bezeichnet werden. Also stehen sichrechts vom Rhein civiwte8 und kulturell diesen nicht ebenbürtige Stämmesgenke8 bnrdurue) gegenüber. Wir haben aber auch für den Verband derunter römischer Schutzherrschaft stehenden, im übrigen aber selbständigen fünfVolksgemeinden noch einen besonderen Namen. In einer um ISl) n. Chr.geschriebenen Übersicht über die verschiedenen Völker, die zum römischenReiche gehören, werden ausdrücklich genannt: „DieVölker derKelten,welche den Rhein entlang wohnen. Durch den Rhein und dieDonau hauptsächlich wird das römische Reich begrenzt. Aber auch dieseStröme haben sie überschritten und so herrschen die Römer auch über einigedort wohnende Stämme."
Wiederum begegnet uns dieselbe Scheidung in einer Stelle bei Zosimus:„als Gallienus sah, daß die germanischen Volksstämme viel gefährlicherwaren als die übrigen und den am Rhein wohnenden Kelten hartzusetzten, griff er selbst dort die Feinde an. Er ließ die Rheinüber-gänge nach Möglichkeit bewachen und trat denen entgegen, die den Versuchmachten, den Strom zu überschreiten. Da er aber mit geringeren Truppen-massen gegen äußerst starke Aufgebote zu kämpfen hatte und in schwersterBedrängnis sich befand, schien es ihm ratsam, einen Teil der Gefahr dadurchzu vermindern, daß er mit einem Führer des germanischen Volks-stammes ein Bündnis schloß: dieser hielt nämlich auch die übrigen Bar-baren von den beständigen Versuchen, den Rhein zu überschreiten, ab, tratauch den Angreifenden selbst entgegen. So war damals die Kriegslageam Rhein."