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12 (1803)
Entstehung
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folgst der ehemahligen Hufsitcn, abtheilten,hatten durch den Majcfrätsbncf eine fcycr-!?che Versicherung ihrer Religionsfrcyheit er«halten Allein die schlauen Jesuiten, diean der Ausführung des Planes, die Prote-stanten in 'den Erbländcrn völlig zn unter-drücken, standhaft arbeiteten, wußten derBeobachtung des Majestatsbricfcs allerleyHindernisse entgegen zu stellen. Auf diesenMajcstätSbrief (sagten sie) könnten sich wohldie Landherren oder Landstande, imglcichendie königlichen Städte, deren Obrigkeiten mitden Landstanden gleiche Rechte ausübten,aber nicht die übrigen Unterthanen berufen.Jeder Herr hatte das Recht, die Religionseiner Unterthanen zu bestimmen; also könneman dieses Recht auch dem Kaiser, als Kö-nige von Böhmen, so wie den katholischenLandhcrrcn, nicht abstreiten. Einige vonden letzrern ließen sich auch (1616) durch dieAufmunterungen der Jesuiten bewegen, denEvangelischen einige Kirchen, die sie eigen-mächtig aufgeführt hatten, wegzunehmen.Dieß geschah vornehmlich in den bcndcn

Markt-

O Tsil Xi, S. 25?.