erklärte (9. Nov.) jeden Emigranten füreinen des Todes schuldigen Hochverrathcr.Diesem Decrcte verweigerte der König (12.Nov.) seine Genehmigung. Die NationalVersammlung kündigte Hierauf(i2. Dec.) denEmigranten den Verlust aller ihrer Gehalte,Pensionen, Leibrenten, und andrer Ausprü-che auf den Nationalschatz, an. Sie sprach(lsi. Jan. 1792) dem Grafen von Provencedas Recht ab, die Regentschaft zu führen.Sie erklärte (9. Febr.) alle Güther der Emi<grauten für Nationälcigcuthum. Sie schärftte auch die Gesetze, durch weiche die unbe-kidigte Geistlichkeit zur Ablegung des Vür<gercides aufgefordert wurde; aber selbst eineVittschrift der pariser Section bestimmteden König, dieses Decret der Nationalver-sammlung nicht zu sanctionircn.
Die Härte, mit welcher die National, ,Versammlung gegen die Emigrirten verfuhr,war eine Folge des großen Ansehns, wel-ches sich die Jacvbtner in derselben anmaß-ten. Petion stellte jetzt, an Bailly's Stelle,den Maire von Paris vor, und alle Civil -und Criminalamler waren mit Iaeobtuern
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