Druckschrift 
20 (1808)
Entstehung
Seite
121
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hülfen, besonders von den Jaeobinern, mitEhrenbezeugungen überhäuft.

Die Flucht des Königs war für seineGegner ein höchst erfreuliches Ereigntß. Siegab ihnen die erwünschteste Gelegenheit, seinVerfahren in ein zweydeutiges Licht zu setzen,und seine Gewalt der Vernichtung immernaher zu bringen. Der König und seineFamilie waren in den Tuilerien gleichsam ver»haftet. Die Nationalversammlung schickte(26 Zun.) drcy Commissaricn au den König,die ihn über seine Flucht vernehmen mußten.Er stellte ihnen eine schriftliche Erklärungdarüber aus. Eben dieses geschah von derKönigin. Die Nationalversammlung maßtesich das Recht au, den Gesandten der aus«wältigen Mächte den Zutritt zum Königezu verweigern. Sie erlaubte sich (iz. Zul.)Verathschlagungen über die Frage, ob derKönig setner Würde entsetzt werden sollte.Die Mehrheit der Gemäßigten bewirkte jeedoch (15. Iul.) einen Beschluß, nach welchemder König von jeder Anklage losgesprochenwurde, dagegen sollte dem General Bouille',und seinen Gehülfen, der Proceß gemacht

wer.