Druckschrift 
20 (1808)
Entstehung
Seite
32
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diger Gerichtshof) der, aus Prinzen, Pairs,Magistrats - und Militarpersonen zusammen-gesetzt, in Zukunft alle königlichen Edicteund Zlnleihen registrtren sollte. Für die üb-rigen Parlamente des Reichs wurden neueGerichtshöfe angeordnet. Die Cour pleniürewar nicht, wie Bricnne behauptete, eineschon ehedem vorgekommene Einrichtung, undwenn gleich ihre Verfassung manche, für dieRechtsverwaltung heilsame Anordnung ent-hielt, so blieb sie doch immer das wirksamsteMittel, dem System einer despotischen Ne,gierung die höchste Wollendung zu geben.

Den größten, vielleicht aller folgenreich,sten Fehler begierig Bricnne, als er alleTruppen in Bewegung sehte, um dem Vol,ke, durch den Anblick einer so ansehnlichenMacht, Furcht und Schrecke» einzuflößen,um in den Städten, in welchen seine An,ordnung zur Vollziehung gebracht werdensollte, einen Aufstand zu verhüten. Durchsolche Anstalte» wurde das Volk aber geradezur Aufmerksamkeit gereiht, wurde ihm dieauf den Ueberrest seiner Frcyheit eindrin,gende Gefahr recht fürchterlich dargestellt.

Tuest