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nicht nur diesen Antrag ab, sondern bewirkteauch, daß die vereinigten Niederlande sichder Theilnahme an dem siebenjährigen Kriegeenthielten. Als Wilhelms V Mnttcr (Jan.1759) starb, führte der Herzog Ludwig dievormundschaftliche Regierung allein, undHolland hatte sich lauge in keiner glücklichernLage befunden. Der Handel blühcte; dieStaatsschulden verminderten sich ansehnlich,die Landmacht wurde vergrößert. Wenn demSeewesen nicht gleiche Aufmerksamkeit ge-widmet wurde, so war es nicht die Schulddes Herzogs. Es gehörte nicht zu den seinerAufsicht unterworfenen Gegenständen. Nach-dem nun Ludwig die Pflichten eines Vor-munds des jungen Erbstatthaltcrs, 15 Jahrehindurch, mit aller Gewissenhaftigkeit erfüllthatte, übernahm (1766 März) sein Zöglingdie Negierung selbst. Die Gcncralstaatenbezeigten dem Herzoge (z. May) ihre Zu-friedenheit über seine Verwaltung der Vor-mundschaft nicht nur durch eine besondre Acte,sondern sie bathen ihn zugleich, seine Aem-ter und Würden beyzubehalten, und demErbstatthalrer, so oft er es verlangte, auchferner mit seinem Rathe bcyzustehcn. Hol-GaUctti Wcltg. i8r Th. Z land