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18 (1807)
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richtshof für dir Streitigkeiten über geistlicheRechte und Güthcr angeordnet, hatte denGeistlichen befohlen, ohne ausdrückliche Er«laubnisi des Herzogs, nickt mehr nach Romzu apmllircn. Clemens Xllst, der dem nichtsehr mächtigen Herzog von Parma wohl tro-tzcn zu können glaubte, lies; (1768 Ja».)ohne Rücksicht auf die übrigen bourbonischcnHöfe, ein Ermahnungsbreve gegen ihn er,gehen, welches, ganz im jesuitischen Geisteabgefaßt, alle Verordnungen, die der Her-zog bekannt gemacht hätte, oder noch bekanntmachen würde, für ungültig und nichtig er-klärte, und ihm, wegen seiner Eingriffe indie Rechte des päbsilichcn Stuhles, mit Bann-flüchen drohcte. Der Herzog verboth dage-gen feinen Unterthanen, dieses Brevc fürecht zu halten; auch befahl er sogleich allenJesuiten, sich aus seinem Lande zu entfer-nen. Aber nun traten Frankreich, Spanien,Neapel, und selbst Oestreich, gegen den Pabstans, und verlangten mit nachdrücklichem Ernst,daß er sein Brcve gegen Parma wieder zu-rücknehmen sollte. Als Clemens XIII mitder Befriedigung dieser Forderung zögerte,wurden Frankreich und Neapel von den übri-gen